Verwaltungsgerichtshof 81/02/0023

81/02/0023Cour administrative suprême12 juin 1981

Regest

Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Mangelnder Bescheidcharakter Besondere Rechtsgebiete

Texte intégral

Verwaltungsgerichtshof 81/02/0023

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 12.06.1981

Spruch

Die Beschwerden des Mag. PN in W, vertreten durch Dr. Robert Czokay, Rechtsanwalt in Wien I, Stephansplatz 10, gegen

a) die Ausübung unmittelbarer behördlicher Befehls- und Zwangsgewalt gegen den Beschwerdeführer durch Beamte der Bundespolizeidirektion Wien am 30. Dezember 1980 um etwa 22.00 Uhr im Wachzimmer des Bezirkspolizeikommissariates Hietzing in Wien XIII, Lainzer Straße 49 - 51, durch rechtswidrige vorläufige Abnahme des Führerscheines und

b) gegen die anschließende rechtswidrige Vorenthaltung (Nichtausfolgung) des Führerscheines bis zum 23. Jänner 1981 durch Beamte der Bundespolizeidirektion Wien - Verkehrsamt, werden zurückgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 2.400,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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