Texte intégral
Verwaltungsgerichtshof 2823/80
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 18.11.1980
Spruch
Auf Grund der Berufung des Beschwerdeführers gegen das Straferkenntnis der Bundespolizeidirektion Wien, Bezirkspolizeikommissariat Margareten, vom 8. Juni 1978, Zl. Pst 9723-Mg/76 Ra, wird dieses Straferkenntnis hinsichtlich seines Ausspruches über die dem Beschwerdeführer zur Last gelegte Übertretung des Art. VIII Abs. 1 lit. b EGVG 1950 aufgehoben und das diesbezügliche Strafverfahren gemäß § 45 Abs. 1 lit. c VStG 1950 eingestellt.
Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 3.160,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.