Texte intégral
Verwaltungsgerichtshof 2678/80
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 20.01.1981
- ECLI: ECLI:AT:VWGH:1981:1980002678.X00
Spruch
Der angefochtene Bescheid wird, soweit der Berufung der Beschwerdeführerinnen gegen den Bescheid des Magistrates der Stadt Wien, Magistratsabteilung 37, vom 4. Juli 1979, Zl. MA 37/19H Gasse 18/1/79, keine Folge gegeben worden ist, wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Die Bundeshauptstadt Wien hat den Beschwerdeführerinnen Aufwendungen in der Höhe von insgesamt S 7.140,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.