Texte intégral
Verwaltungsgerichtshof 2613/80
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 11.03.1981
- ECLI: ECLI:AT:VWGH:1981:1980002613.X00
Spruch
Der angefochtene Bescheid wird im Umfang der Schuldsprüche Punkt 1 - 3 wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes, im Umfang des Schuldspruches Punkt 4 wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 3.000,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Das Mehrbegehren wird abgewiesen.