Verwaltungsgerichtshof 1055/80

1055/80Cour administrative suprême28 oct. 1980

Texte intégral

Verwaltungsgerichtshof 1055/80

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 28.10.1980

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird im 1. Spruchabsatz wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Im übrigen wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 3.420,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das weitere Aufwandersatzbegehren wird abgewiesen.

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