Texte intégral
Verwaltungsgerichtshof 0973/80
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 03.12.1981
Spruch
Der Bescheid der Salzburger Landesregierung vom 5. März 1980, Zl. 1.02-15.533/4-1977, wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Das Land Salzburg hat den Beschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von S 8.570,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
2. den Beschluß gefaßt:
Die Beschwerde gegen den Bescheid der Gemeindevertretung der Marktgemeinde B vom 23. Jänner 1980, Zl. 184/3/79, wird zurückgewiesen.