Verwaltungsgerichtshof 0743/80

0743/80Cour administrative suprême16 déc. 1980

Regest

Instanzenzug Inhalt der Berufungsentscheidung Voraussetzungen der meritorischen Erledigung Zurückweisung (siehe auch §63 Abs1, 3 und 5 AVG) Wahrnehmung der Zuständigkeit von Amts wegen

Texte intégral

Verwaltungsgerichtshof 0743/80

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 16.12.1980

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der beschwerdeführenden Partei Aufwendungen in der Höhe von S 3.710,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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