Texte intégral
Verwaltungsgerichtshof 0241/80
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 10.10.1980
Spruch
Den Berufungen der Beschwerdeführerin gegen die Bescheide des Landeshauptmannes von Wien je vom 19. Juni 1978, Zl. MA 12- 46.783/AB/1 und Zl. MA 12-46.783/R/1, wird Folge gegeben. Die angefochtenen Bescheide werden gemäß § 66 Abs. 2 AVG 1950 behoben. Die Angelegenheiten werden zur neuerlichen Verhandlung und Erlassung neuer Bescheide an die Behörde erster Instanz verwiesen.
Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 3.000,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.