Texte intégral
Verwaltungsgerichtshof 0219/80
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 17.11.1980
Spruch
Der Antrag der Beschwerdeführerin vom 15. März 1978, die Gemeindevertretung der Gemeinde Kaprun wolle in Anwendung des § 73 Abs. 2 AVG 1950 über ihren Antrag vom 2. Juni 1977 auf Rückzahlung von Interessentenbeiträgen entscheiden, wird zurückgewiesen.
Die Gemeinde Kaprun hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 3.280,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Das Mehrbegehren wird abgewiesen.