Texte intégral
Verwaltungsgerichtshof 3124/79
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 01.07.1980
Spruch
Der angefochtene Bescheid wird im Umfang seiner Anfechtung, also insoweit im Bescheid der belangten Behörde zu 2), zu 3) c) und zu 4) der Spruchabschnitt E. 15. des Bescheides des Amtes der Tiroler Landesregierung als Agrarbehörde erster Instanz eine neue Fassung erhielt, wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Das Land Tirol hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 3.600,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.