Texte intégral
Verwaltungsgerichtshof 2800/79
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 05.03.1980
Spruch
- Der erstgenannte Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Das Land Tirol hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 3.000,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
- Die Beschwerde gegen den zweitgenannten Bescheid wird als unbegründet abgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat dem Land Tirol Aufwendungen in der Höhe von S 900,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.