Verwaltungsgerichtshof 2723/79

2723/79Cour administrative suprême6 juil. 1982

Texte intégral

Verwaltungsgerichtshof 2723/79

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 06.07.1982

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Die Bundeshauptstadt Wien hat der Erstbeschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 13.410,-- und der Zweit- und Drittbeschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von zusammen S 18.490,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren der Erstbeschwerdeführerin wird zurückgewiesen, das Mehrbegehren der Zweit- und der Drittbeschwerdeführerin wird abgewiesen.

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