Texte intégral
Verwaltungsgerichtshof 2554/79
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 27.11.1979
Spruch
Der angefochtene Bescheid wird in Ansehung des die Verwaltungsübertretung nach § 5 Abs. 1 StVO 1960 betreffenden Ausspruches über die verhängte Strafe (Geldstrafe von S 10.000,--, Ersatzarreststrafe 30 Tage) und der damit verbundenen Kostenbestimmung wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben. Im übrigen wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen.
Das Land Oberösterreich hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 3.250,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Das Mehrbegehren wird abgewiesen.