Verwaltungsgerichtshof 2515/79

2515/79Cour administrative suprême31 mars 1981

Regest

Einstellung des Verfahrens wegen Klaglosstellung gemäß VwGG §56 erster Satz Belangte Behörde als nicht obsiegende NICHTOBSIEGENDE Partei Aufschiebende Wirkung Diverses

Texte intégral

Verwaltungsgerichtshof 2515/79

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 31.03.1981

Spruch

Die Beschwerde wird, soweit das Verfahren über sie nicht mit Beschluß vom 30. März 1981 eingestellt wurde, als unbegründet abgewiesen.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 3.460,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

Poursuivez vos recherches dans ChatGPT ou Claude

Connectez Omnilex pour rechercher dans le corpus juridique depuis votre assistant IA.