Texte intégral
Verwaltungsgerichtshof 1713/79
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 08.11.1979
Spruch
Der angefochtene Bescheid wird, soweit mit ihm ein wasserpolizeilicher Auftrag bezüglich einer Baugrube erlassen worden ist, wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben; im übrigen wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen.
Der Bund hat den Beschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von S 3.290,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Das Mehrbegehren wird abgewiesen.