Verwaltungsgerichtshof 0951/79

0951/79Cour administrative suprême30 oct. 1979

Regest

Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Beachtung einer Änderung der Rechtslage sowie neuer Tatsachen und Beweise Inhalt der Berufungsentscheidung Voraussetzungen der meritorischen Erledigung Zurückweisung (siehe auch §63 Abs1, 3 und 5 AVG)

Texte intégral

Verwaltungsgerichtshof 0951/79

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 30.10.1979

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführ für Aufwendungen in der Höhe von S 3.360,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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