Verwaltungsgerichtshof 3017/78

3017/78Cour administrative suprême19 avr. 1979

Regest

Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2 Baupolizei Baupolizeiliche Aufträge Baustrafrecht Kosten Konsenslosigkeit und Konsenswidrigkeit unbefugtes Bauen BauRallg9/2

Texte intégral

Verwaltungsgerichtshof 3017/78

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 19.04.1979

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird hinsichtlich Punkt 1 (Widerruf der Gebrauchserlaubnis) wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben. Im übrigen wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen.

Die Stadt St. Pölten hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 3.290,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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