Verwaltungsgerichtshof 1949/78

1949/78Cour administrative suprême4 juil. 1980

Regest

Beweismittel Zeugenbeweis Zeugenaussagen von Amtspersonen Feststellen der Geschwindigkeit Überschreiten der Geschwindigkeit

Texte intégral

Verwaltungsgerichtshof 1949/78

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 04.07.1980
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1980:1978001949.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird, insofern darin der Beschwerdeführer einer Übertretung nach § 23 Abs 2 StVO 1960 für schuldig erkannt und bestraft worden ist, wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben.

Im übrigen wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen.

Die Bundeshauptstadt (Land) Wien hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 3.000,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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