Texte intégral
Verwaltungsgerichtshof 1883/78
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 23.04.1979
- ECLI: ECLI:AT:VWGH:1979:1978001883.X00
Spruch
Der am 3. Jänner 1977 beim Bundesminister für Unterricht und Kunst eingelangte Antrag auf Übergang der Entscheidungspflicht gemäß § 73 Abs. 2 AVG 1950 wird zurückgewiesen.
Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 3.210,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Das Aufwandersatzbegehren der Israelitischen Kultusgemeinde Wien für den Schriftsatz vom 12. Februar 1979 wird abgewiesen.