Verwaltungsgerichtshof 0651/78

0651/78Cour administrative suprême26 juin 1980

Regest

Zuständigkeit der Vorstellungsbehörde Verhältnis zwischen gemeindebehördlichem Verfahren und Vorstellungsverfahren Rechtsstellung der Gemeinde im Vorstellungsverfahren

Texte intégral

Verwaltungsgerichtshof 0651/78

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 26.06.1980
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1980:1978000651.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird, insoweit als damit die Vorstellung gegen den Bescheid der Gemeindevertretung der Marktgemeinde G vom 29. Juli 1977, Zl. 844/1977Geh, abgewiesen wurde, wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Die Beschwerde wird, soweit damit die Vorstellung gegen den Bescheid der Salzburger Landesregierung vom 7. Juni 1977, Zl. 7.132078/751977, als unzulässig zurückgewiesen wurde, als unbegründet abgewiesen.

Das Land Salzburg hat den Beschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von S 3.000,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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