Texte intégral
Verwaltungsgerichtshof 1953/77
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 29.05.1978
Spruch
Die Beschwerde des PE in D, vertreten durch Dr. Günter Philipp, Rechtsanwalt in Mattersburg, Brunnenplatz 5, gegen den Gemeinderat der Gemeinde D wegen Verletzung der Entscheidungspflicht in einer Kanalangelegenheit, wird als gegenstandslos erklärt. Das Verfahren wird eingestellt.
Die Gemeinde D hat der beschwerdeführenden Partei Aufwendungen in der Höhe von S 3.280,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Das Mehrbegehren wird abgewiesen.