Texte intégral
Verwaltungsgerichtshof 1483/77
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 12.09.1980
Spruch
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Die beschwerdeführende Partei hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 900,-- und der XY Gebietskrankenkasse für Arbeiter und Angestellte Aufwendungen in der Höhe von S 1.500,-- und der Pensionsversicherungsanstalt Aufwendungen in der Höhe von S 1.500,-
- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Das Mehrbegehren der XY Gebietskrankenkasse wird abgewiesen.