Verwaltungsgerichtshof 1139/77

1139/77Cour administrative suprême15 mars 1978

Regest

Stempelgebühren Kommissionsgebühren Barauslagen des Verwaltungsgerichtshofes Unrichtige Höhe der Stempelgebühren Erstattung bzw Notionierung

Texte intégral

Verwaltungsgerichtshof 1139/77

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 15.03.1978

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Kärnten hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 3.210,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Kostenmehrbegehren hinsichtlich der Stempelgebühr und das auf Ersatz der Umsatzsteuer gerichtete Kostenbegehren werden abgewiesen.

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