Verwaltungsgerichtshof 0611/77

0611/77Cour administrative suprême8 mars 1979

Regest

Beweismittel Sachverständigenbeweis

Texte intégral

Verwaltungsgerichtshof 0611/77

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 08.03.1979

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird im Umfang der Punkte 1 und 2 des Spruches wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben; im übrigen wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen.

Das Land Niederösterreich hat den Beschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von S 3.270,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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