Verwaltungsgerichtshof 0445/76

0445/76Cour administrative suprême27 janv. 1977

Texte intégral

Verwaltungsgerichtshof 0445/76

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.01.1977
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1977:1976000445.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird, soweit damit der Beschwerdeführer wegen einer Verwaltungsübertretung nach § 99 Abs. 3 lit. a in Verbindung mit § 52 lit. a Z. 1 Straßenverkehrsordnung 1960 bestraft wurde, wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben. Im übrigen wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen.

Das Land Wien hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 2.482,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

Poursuivez vos recherches dans ChatGPT ou Claude

Connectez Omnilex pour rechercher dans le corpus juridique depuis votre assistant IA.