Verwaltungsgerichtshof 0435/76

0435/76Cour administrative suprême28 juin 1976

Regest

Bauverfahren (siehe auch Behörden Vorstellung Nachbarrecht Diverses) Parteien BauRallg11/1 Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATION Baupolizei Baupolizeiliche Aufträge Baustrafrecht Kosten Baugebrechen Instandhaltungspflicht Instandsetzungspflicht BauRallg9/3 Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Mangel der Rechtsfähigkeit und Handlungsfähigkeit sowie der Ermächtigung des Einschreiters

Texte intégral

Verwaltungsgerichtshof 0435/76

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 28.06.1976

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Verwaltungsgerichtshof hat ferner den Beschluss gefasst:

Der Antrag auf Neufestsetzung der Erfüllungspflicht wird zurückgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat der Bundeshauptstadt Wien Aufwendungen in der Höhe von S 1.560,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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