Verwaltungsgerichtshof 2305/75

2305/75Cour administrative suprême12 janv. 1978

Texte intégral

Verwaltungsgerichtshof 2305/75

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 12.01.1978
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1978:1975002305.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Ferner hat der Verwaltungsgerichtshof den Beschluß gefaßt:

Die Beschwerde des Zweitbeschwerdeführers wird zurückgewiesen.

Der Bund hat der Erstbeschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 3.161,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Der Zweitbeschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 900,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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