Texte intégral
Verwaltungsgerichtshof 1704/75
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 10.09.1976
Spruch
Die Beschwerde wird, soweit sie die Anerkennung der Dienstbeschädigung "Zustand nach Fraktur der 7. Rippe rechts ohne Funktionsstörungen, Kausalanteil 1/2" betrifft, als unbegründet abgewiesen.
Im übrigen wird der angefochtene Bescheid wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 2.000,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.