Texte intégral
Verwaltungsgerichtshof 1077/75
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 26.05.1977
Spruch
Der angefochtene Bescheid wird, insoweit mit ihm die Einbeziehung der bezeichneten Vorschülerinnen der Vorschule für Familie und Beruf der beschwerdeführenden Partei in Wiener Neustadt in die Krankenversicherungspflicht für die Zeit vom 5. September 1966 bis zum 31. Dezember 1969 und die Verpflichtung zur Entrichtung von Krankenversicherungsbeiträgen für diese Vorschülerinnen für die angeführte Zeit ausgesprochen wurde, wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben; im übrigen wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen.
Der Bund hat der beschwerdeführenden Partei Aufwendungen in der Höhe von S 2.160,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.