Verwaltungsgerichtshof 0705/75

0705/75Cour administrative suprême22 mars 1976

Texte intégral

Verwaltungsgerichtshof 0705/75

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 22.03.1976

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird, soweit mit ihm eine Entschädigung festgesetzt wurde, wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben; im übrigen wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 2.535,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

Poursuivez vos recherches dans ChatGPT ou Claude

Connectez Omnilex pour rechercher dans le corpus juridique depuis votre assistant IA.