Texte intégral
Verwaltungsgerichtshof 0665/75
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 04.06.1975
Spruch
Der vom Beschwerdeführer Dr. jur. WV gem. § 31 Abs. 2 VwGG geltend gemachten Ablehnung der Mitglieder des VwGH Hofrat Dr. Reichel und Hofrat Dr. Seiler in der Beschwerdesache gegen die Berufungsentscheidung der FLD für Wien, NÖ und Bgld v. 25. 2. 1975 GA 11-97/1/75, betreffend Verhängung einer Ordnungsstrafe in einer Gebührensache und Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung, Zahlen 665 und 747/55, wird keine Folge gegeben.