Verwaltungsgerichtshof 2249/74

2249/74Cour administrative suprême23 juin 1975

Regest

Baurecht Grundeigentümer Rechtsnachfolger Fahrtkosten Reisekosten Öffentliches Verkehrsmittel in Wien und in den Bundesländern Kilometergeld Mehrmaliger Zuspruch Formelle Voraussetzungen für die Zuerkennung des Aufwandersatzes Rechtzeitigkeit Stempelgebühren Kommissionsgebühren Barauslagen Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv öffentliche Rechte BauRallg5/1 Planung Widmung BauRallg3

Texte intégral

Verwaltungsgerichtshof 2249/74

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 23.06.1975
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1975:1974002249.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Die Bundeshauptstadt Wien hat den Beschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von S 5.400,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen; das Mehrbegehren wird abgewiesen, soweit es sich auf den Schriftsatz- und Verhandlungsaufwand bezieht, und zurückgewiesen, soweit es auf den Ersatz der Aufwendungen für Bundesstempel gerichtet ist.

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