Texte intégral
Verwaltungsgerichtshof 1997/74
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 14.03.1975
Spruch
Die Beschwerden werden als unbegründet abgewiesen.
Der Beschwerdeführer Ing. RR jun. hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 550,-- und der mitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von S 2.250,--, der Beschwerdeführer RR sen. hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 550,-- und der mitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von S 2.250,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.