Verwaltungsgerichtshof 1149/74

1149/74Cour administrative suprême17 déc. 1976

Texte intégral

Verwaltungsgerichtshof 1149/74

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 17.12.1976

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird, soweit über die Neubemessung der Beschädigtenrente und die als Dienstbeschädigung geltend gemachte Gesundheitsschädigung "Nervenleiden" entschieden wurde, wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben. Im übrigen wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 2.400,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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