Verwaltungsgerichtshof 0738/74

0738/74Cour administrative suprême23 janv. 1975

Regest

Besondere Rechtsprobleme Verhältnis zu anderen Normen Materien Selbständige Erwerbstätigkeit Abgrenzung Dienstnehmer Begriff Wirtschaftliche Abhängigkeit Dienstnehmer Begriff Persönliche Abhängigkeit Schriftsatzaufwand Verhandlungsaufwand des Beschwerdeführers und der mitbeteiligten Partei Mehrmaliger Zuspruch des Pauschbetrages

Texte intégral

Verwaltungsgerichtshof 0738/74

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 23.01.1975

Spruch

Die angefochtenen Bescheide werden, soweit sie sich auf den Zeitraum ab 1. Jänner 1970 beziehen, wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben; im übrigen werden die Beschwerden als unbegründet abgewiesen.

Der Bund hat den beschwerdeführenden Parteien Aufwendungen in der Höhe von je S 3.900, --, zusammen S 7.800, --, binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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