Texte intégral
Verwaltungsgerichtshof 1989/73
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 28.03.1974
Spruch
Die Beschwerde der JP in L, vertreten durch Dr.Robert Hoffmann, Rechtsanwalt in Linz, Fadingerstraße 17/A, gegen den Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz, wegen Verletzung der Entscheidungspflicht, betreffend Reaktivierung, wird zurückgewiesen.
Die Beschwerdeführerin hat dem Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz Aufwendungen in der Höhe von S 600,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.