Texte intégral
Verwaltungsgerichtshof 1250/73
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 01.03.1974
Spruch
Die Beschwerden der X-Handelsanstalt in Vaduz, vertreten durch Dr. Wilhelm Kos, Rechtsanwalt in Linz, Schillerstraße 11, gegen 1. den Bürgermeister und 2. den Gemeinderat der Marktgemeinde N wegen Verletzung der Entscheidungspflicht in Angelegenheit Einwendungen gegen einen Rückstandsausweis werden zurückgewiesen.
Die Beschwerdeführerin hat der Marktgemeinde N Aufwendungen in der Höhe von S 500,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.