Texte intégral
Verwaltungsgerichtshof 0429/73
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 16.11.1973
Spruch
Das Begehren der vorgenannten 65 Beschwerdeführer nach Zuerkennung der Parteistellung im luftfahrtbehördlichen Verfahren, betreffend die Bewilligung zur Erweiterung des Flughafens Salzburg-Maxglan, wird gemäß §§ 42 Abs. 4 und 62 VwGG 1965 unter Bedachtnahme auf die §§ 68 und 71 des Luftfahrtgesetzes, BGBl. 1957 Nr. 253, abgewiesen.
Der Bund hat den Beschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von S 12.764,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Das Mehrbegehren nach Aufwandersatz wird abgewiesen.