Verwaltungsgerichtshof 0517/72

0517/72Cour administrative suprême7 juil. 1972

Regest

Verhältnis zu anderen Rechtsgebieten Kompetenztatbestände Baupolizei und Raumordnung BauRallg1

Texte intégral

Verwaltungsgerichtshof 0517/72

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 07.07.1972

Spruch

Die Beschwerde wird, insoweit sie sich gegen Punkt 1 des angefochtenen Bescheides richtet, als unbegründet abgewiesen;

2. ) beschlossen, die Beschwerde, insoweit sie sich gegen Punkt 2 des angefochtenen Bescheides richtet, zurückzuweisen.

Die Beschwerdeführer haben dem Bund Aufwendungen in der Höhe von je S 195,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Poursuivez vos recherches dans ChatGPT ou Claude

Connectez Omnilex pour rechercher dans le corpus juridique depuis votre assistant IA.