Texte intégral
Verwaltungsgerichtshof 2315/71
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 15.12.1972
Spruch
- Die Beschwerden des JT und des FK werden als unbegründet abgewiesen.
Jeder dieser beiden Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 300,-- (zusammen S 600,--) binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
- Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben, soweit das Entschädigungsbegehren der Beschwerdeführer S und GS abgewiesen worden ist; im übrigen wird auch deren Beschwerde als unbegründet abgewiesen.
Der Bund hat den Beschwerdeführern S und GS Aufwendungen in der Höhe von S 2.458,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.