Verwaltungsgerichtshof 1504/71

1504/71Cour administrative suprême18 févr. 1972

Texte intégral

Verwaltungsgerichtshof 1504/71

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 18.02.1972

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben, soweit mit ihm die Berufung gegen den Bescheid des Magistrates der Stadt Wien vom 23. Juli 1970, Zl. MA 4/4 - M 103/70, betreffend Zahlungserleichterungen, abgewiesen wurde; im übrigen wird das Beschwerdeverfahren wegen Klaglosstellung des Beschwerdeführers gemäß § 33 VwGG 1965 eingestellt.

Die Bundeshauptstadt Wien hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 1.250,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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