Verwaltungsgerichtshof 0723/71

0723/71Cour administrative suprême29 nov. 1972

Regest

Baupolizei Baupolizeiliche Aufträge Baustrafrecht Kosten Konsenslosigkeit und Konsenswidrigkeit unbefugtes Bauen BauRallg9/2

Texte intégral

Verwaltungsgerichtshof 0723/71

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 29.11.1972

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird insoweit, als mit ihm auch der Auftrag zur Auflassung der konsenswidrigen Verwendung der Wohnungen Nr.10 und 11 als Büro aufrechterhalten wurde, wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben; im übrigen wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen.

Die Bundeshauptstadt Wien hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S2.313,80 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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