Texte intégral
Verwaltungsgerichtshof 1436/70
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 01.02.1971
Spruch
Der angefochtene Teil des Bescheides, nämlich soweit darin der Auftrag zur Herstellung des Gehsteiges entlang der Baulinien in der X-straße und der donauaufwärts gelegenen Verkehrsfläche (unbenannte Gasse) erteilt wurde, wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Unzuständigkeit der belangten Behörde aufgehoben.
Die Bundeshauptstadt Wien hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 1.034,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.