0812/69•Verwaltungsgerichtshof 0812/69
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund (Bundesministerium für Handel, Gewerbe und Industrie) hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 1.075, binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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