Texte intégral
Verwaltungsgerichtshof 0779/65
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 02.02.1966
Spruch
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat dem Bund (Bundesministerium für soziale Verwaltung) Aufwendungen in der Höhe von S 390,-- und der Tiroler Gebietskrankenkasse für Arbeiter und Angestellte sowie der Pensionsversicherungsanstalt der Arbeiter als mitbeteiligten Parteien Aufwendungen in der Höhe von je S 500,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.