Texte intégral
Verwaltungsgerichtshof 1930/62
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 14.12.1964
Spruch
I. Der angefochtene Bescheid wird, insofern er den erstinstanzlichen Bescheid auch bezüglich der Instandsetzung des schadhaften, auf eine Länge von ca. 10 Meter Senkungen aufweisenden Kanals in der S-straße zwischen dem Putzschacht vor der rechten Grundgrenze der Liegenschaft S-straße 80 und der Liegenschaft S-straße 82, sowie des gebrochenen Rohres und des Putzstückes im Putzschacht vor der Liegenschaft S-straße 82 bestätigt, wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Im übrigen werden die Beschwerden als unbegründet abgewiesen.
II. Der Verwaltungsgerichtshof hat ferner beschlossen, die Beschwerde des Dr. Dipl.-Ing. FM, soweit diese vom Verfassungsgerichtshof abgetreten wurde (Zl. 1075/64), zurückzuweisen.