Texte intégral
Verwaltungsgerichtshof 0576/61
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 25.01.1962
- ECLI: ECLI:AT:VWGH:1962:1961000576.X00
Spruch
1. ) Die Beschwerde der Erstbeschwerdeführerin wird hinsichtlich des Abspruches des angefochtenen Bescheides über die Eigenjagdbefugnis der Ortsgemeinde F gemäß § 42 Abs. 1 VwGG 1952 abgewiesen und die diese Entscheidung ebenfalls bekämpfende Beschwerde des Zweitbeschwerdeführers gemäß § 34 Abs. 1 und 3 VwGG 1952 als unzulässig zurückgewiesen.
2. ) Der angefochtene Bescheid wird, insoweit mit ihm entschieden wurde, daß das Jagdrecht der Ortsgemeinde F auf dem neu festgestellten Eigenjagdgebiet bereits mit Ablauf des 31. März 1961 selbständig verwertet werden darf, gemäß § 42 Abs. 2 lit. a VwGG 1952 aufgehoben.