Verwaltungsgerichtshof 0143/61

0143/61Cour administrative suprême7 déc. 1961

Texte intégral

Verwaltungsgerichtshof 0143/61

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 07.12.1961

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird, soweit mit ihm festgestellt worden ist, daß der Zweitbeschwerdeführer erst nach Ablauf des seitens der Erstbeschwerdeführerin am 27. April 1960 abgeschlossenen Jagdpachtvertrages zur Ausübung seines Eigenjagdrechtes befugt sei, wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Verwaltungsgerichtshof hat ferner beschlossen, die Beschwerde der Erstbeschwerdeführerin gegen den gleichen Bescheid zurückzuweisen.

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