Texte intégral
Verwaltungsgerichtshof 3278/53
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 23.12.1955
Spruch
Der angefochtene Bescheid wird, soweit die Berufung gegen die Wiederaufnahme des Verfahrens bezüglich der Ernährungszulage, den Anspruch auf Ernährungszulage für die Zeit vom 1. Oktober 1948 bis 31. Dezember 1949 und die Verpflichtung zum Ersatz der empfangenen Ernährungszulage und der Elternrente abgewiesen wurde, wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben. Im übrigen wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen.