OGH 20Ds10/22h

20Ds10/22hTribunal supérieur12 juil. 2022

Texte intégral

OGH 20Ds10/22h

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 12.07.2022
  • ECLI: ECLI:AT:OGH0002:2022:0200DS00010.22H.0712.000

Kopf

Der Oberste Gerichtshof als Disziplinargericht für Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärter hat am 12. Juli 2022 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Schwab als Vorsitzenden, den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Hon.Prof. Dr. Kuras als weiteren Richter und die Rechtsanwälte Mag. Eigner und Dr. Angermaier als Anwaltsrichter in der Disziplinarsache gegen *, Rechtsanwältin in *, über die Beschwerde der Angezeigten gegen den Beschluss des Präsidenten des Disziplinarrats der Rechtsanwaltskammer Steiermark vom 23. Mai 2022, AZ D 43/22, OZ 2, nichtöffentlich (§ 62 Abs 1 zweiter Satz OGHGeo 2019) den

Beschluss

gefasst:

Spruch

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Begründung

Gründe:

[1] Über Antrag des Kammeranwalts (OZ 1) beschloss der Präsident des Disziplinarrats der Steiermärkischen Rechtsanwaltskammer am 23. Mai 2022, Rechtsanwältin Dr. * K* zur Untersuchungskommissärin betreffend die gegen Rechtsanwältin * erstattete Anzeige vom (richtig:) 19. August 2021 zu bestellen (OZ 2).

[2] Dagegen richtet sich die am 13. Juni 2022 per EMail (vgl hingegen RISJustiz RS0127859 [T1]) erhobene Beschwerde der Angezeigten (OZ 5), die sich schon deshalb als unzulässig erweist.

[3] Überdies ist die bei darauf bezogener Antragstellung des Kammeranwalts (§ 22 Abs 3 DSt) und außerhalb eines Vorgehens gemäß § 29 DSt zwingend vorgesehene Bestellung eines Untersuchungskommissärs (§ 27 Abs 1 DSt; vgl dazu Engelhart et al RAO10 § 27 DSt Rz 2 ff) eine auf Fortgang des Verfahrens gerichtete Verfügung prozessleitender Natur, gegen die gemäß § 58 DSt kein abgesondertes Rechtsmittel offensteht (RISJustiz RS0123525 [T1]).

[4] Die Beschwerde war daher – wie bereits die Generalprokuratur zutreffend ausführte, wogegen die Angezeigte kein den aktuellen Verfahrensgegenstand betreffendes Vorbringen erstattete – zurückzuweisen.

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